Die ICANN-Richtlinie § 3.12 bezieht sich auf Registrierungsstellen und Wiederverkäufer, die Domainnamen verkaufen. Wiederverkäufer, die gemäß dieser Richtlinie registriert sind, werden verpflichtet, bestimmte Anforderungen zu erfüllen, wie z.B. die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien und das Verfahren bei der Registrierung von Domainnamen. Wir sind also verpflichtet, den folgenden Link zu den ICANN „Registrant Rights and Responsibilities“ auf unserer Website aufzunehmen:
http://www.icann.org/en/resources/registrars/registrant-rights/educational

Die Abkürzung ICANN steht für Internet Corporation for Assigned Names and Numbers. Gegründet wurde die ICANN 1998 von einem Zusammenschluss unterschiedlicher Interessenverbände – neben Wirtschaft, Technik und Wissenschaft waren auch schon damals die Nutzer mit an Bord.


Der Zweck dieses Links ist es, Sie als siplan Kunden über Ihre Rechte und Pflichten als Domain-Namen-Registranten zu informieren – wie von der ICANN gefordert. Der Link wird auf unserer Website an einer Stelle angezeigt werden, die für Kunden leicht zugänglich ist. Auch für weiterführende Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.