§ 82b-Prüfung laut Gewerbeordnung

Seit der letzte Novelle der Gewerbeordnung mit 1.1.2015 sind nicht nur festgestellte Mängel und Vorschläge zu deren Behebung, sondern auch eine vollständige Dokumentation der Prüfung zu erfassen. Weiters muss der Umfang und Inhalt der Prüfung aus dieser Prüfbescheinigung hervorgehen. Über das Ergebnis der Überprüfung ist eine Prüfbescheinigung auszustellen, die im Betrieb bis zur nächsten Überprüfung aufzubewahren ist.  Wir von der siplan.gmbhWeiterlesen…

Projektsteuerung

Jedes Immobilienprojekt hat seine Tücken und nur zu oft gerät ein Projekt ins Stocken. Die Gründe dafür sind so vielfältig wie die Immobilienwelt an sich. Erfahrung und viel Gespür ist für eine problemlose Abwicklung innerhalb des geplanten Finanz- und Zeitrahmen wichtig. siplan unterstützt oder übernimmt für Sie die Projektsteuerung und organisiert das Bauvorhaben von der Idee bis zur mängelfreien AusführungWeiterlesen…