In Österreich sind Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs grundsätzlich verpflichtet, das Unternehmen ordnungsgemäß zu führen und dabei insbesondere die Interessen der Gesellschaft und ihrer Gläubiger zu wahren. Im Falle von Pflichtverletzungen können Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden.
Die Haftung kann sowohl zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Natur sein. Im zivilrechtlichen Bereich können Geschäftsführer beispielsweise wegen Schadensersatzforderungen haften, die durch ihre Pflichtverletzung verursacht wurden. Im strafrechtlichen Bereich können Geschäftsführer wegen Vergehen wie Betrug oder Untreue belangt werden.
Es gibt auch spezielle Gesetze und Vorschriften, die die Haftung von Geschäftsführern regeln, wie beispielsweise das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz oder das Insolvenzrecht.
IT Security betrifft vor allem die Verletzung von Sorgfaltspflichten: Wenn ein Geschäftsführer seine Sorgfaltspflichten verletzt, indem er beispielsweise unzureichende Kontrollmechanismen einführt oder nicht ausreichend auf Risiken und Gefahren reagiert, kann dies zu Schäden führen. Wenn diese Schäden auf die Pflichtverletzung des Geschäftsführers zurückzuführen sind, kann er persönlich und mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden.
Die Haftung von Geschäftsführern hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art und Schwere der Pflichtverletzung sowie der Größe und Komplexität des Unternehmens. In jedem Fall sollten Geschäftsführer sich gut über ihre Pflichten und Haftungsrisiken informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einholen.